„NIS-2-Betroffenheit“ und „Partner- und Verbundunternehmen“
Zur Frage, wann ein Unternehmen die in § 28 BSIG n.F. genannten "Grenzwerte" für mittlere und große Unternehmen überschreitet und wie man die notwendigen Kennzahlen in komplexeren Unternehmensstrukturen berechnen muss, wurde schon viel geschrieben. *Zwinkersmiley*
Ich stelle jedoch immer wieder fest, dass trotzdem noch eine große "Unsicherheit" herrscht und viele auch den Benutzerleitfaden zur Definition von KMU der Europäischen Kommission aus dem Jahre 2020 dazu nicht kennen.
Dieser Leitfaden ist aber wirklich sehr hilfreich, denn er beantwortet nahezu alle relevanten Fragen - auch wenn das Ergebnis an der ein oder anderen Stelle – Stichwort: verbundene Unternehmen in einem Konzern – aus Sicht der NIS-2-Betroffenheit sehr überraschend sein mag.

Ich möchte hier aber auf eine besondere Konstellation hinweisen, die man in der Praxis schon häufig findet, die aber im Kontext der verbundenen Unternehmen oft nicht korrekt betrachtet wird: Die Situation, dass zwei natürliche Personen als Gesellschafter Kontrolle über zwei Unternehmen haben, ohne dass diese beiden Unternehmen aneinander beteiligt sind (siehe Abbildung).
Diese beiden Unternehmen gelten nämlich dann nach Art. 3.3 der Empfehlung (2003/361/EG) auch als verbundene Unternehmen - zumindest, wenn sie in dem gleichen oder einem benachbarten Markt tätig sind, wobei der Begriff "benachbart" hier typischerweise eher weit ausgelegt wird. Konkret heißt es dazu auf Seite 21 des englischen User guide to the SME Definition:
In case a relationship of this kind occurs through the ownership of one or more individuals (acting jointly), the enterprises involved are considered as linked if they operate on the same or adjacent markets.
Ein Umstand, der aus Sicht der NIS-2-Betroffenheit überraschen mag. Dennoch muss dies entsprechend berücksichtigt werden, wenn die Frage im Raum steht, ob und welche Einrichtungen NIS-2-relevant sind, und entschieden wird, ob und welche Einrichtungen im BSI-Portal registriert werden müssen.
Nebenbei bemerkt: Manchmal kann es nützlich sein, die originalen, englischsprachigen Dokumente zumindest parallel anzuschauen, um etwaige Missverständnisse durch "schlechte Wortwahl" bei der Übersetzung zu vermeiden. *Zwinkersmiley*