Erste Erfahrungen mit dem NIS-2-Registrierungsportal des BSI
Heute möchte ich mal über das BSI-Portal zur Registrierung von NIS-2-relevanten Einrichtungen berichten und nein, es geht nicht darum, dass das BSI hier eine AWS-gehostete Infrastruktur nutzt, das wurde ja bspw. hier und hier schon ausführlich diskutiert. Und auch die Frage, ob eine Bezeichnung "One-Stop-Shop für Cybersicherheit" angemessen ist, soll hier nicht weiter erörtert werden *Zwinkersmiley*
Vielmehr möchte ich auf – sagen wir – Optimierungspotential im Portal bzw. beim Prozess der Registrierung hinweisen, denn ich hatte aus Gründen das große Glück, den Prozess durchspielen zu dürfen *Zwinkersmiley*
Zuerst einmal noch ein dickes Lob für das BSI, dass es den Prozess im Rahmen von nis2know grundsätzlich gut beschreibt und auch mit Screenshots illustriert – auch wenn ich mir an der ein oder anderen Stelle noch ein paar zusätzliche Hinweise wünschen würde.
Jetzt aber zu meinen eigentlichen Kritikpunkten bzw. Verbesserungsvorschlägen:
- Es gibt während der Registrierung keine Möglichkeit, die Daten zwischen zu speichern. In Verbindung mit einem Timeout, der aufgrund von Untätigkeit irgendwann zuschlägt, ist das mehr als suboptimal. Zu oft kommt es doch vor, dass man zwischenzeitlich abgelenkt wird oder gar eine andere wichtige, "nicht aufschiebbare" Aufgabe erledigen muss.
Dazu kommt: Der (noch verfügbare Zeitraum bis zum) Timeout wird auf der Webseite nicht transparent dargestellt, man weiß also gerade nicht, ob man nun noch zehn Minuten oder nur noch eine Minute hat, um seine Eingaben abzuschließen. Und das wird insbesondere dann ärgerlich, wenn man aus welchen Gründen auch immer umfangreichere Texte – bspw. im Rahmen der Meldung eines erheblichen Sicherheitsvorfalls – auf dem Portal erzeugt, die dann im Zweifel verloren sind. - Einige der Drop-Down-Menus funktionieren zudem nicht (richtig), zumindest nicht mit allen aktuellen Browsern; dadurch wird bspw. die Auswahl der "Aufsichtsbehörde" unnötig erschwert.
Apropos: Warum ist die Angabe einer Aufsichtsbehörde überhaupt ein Pflichtfeld? Wenn man der Auffassung ist, dass das BSI hier immer zu nennen ist, kann man das auch einfach per Default einstellen oder anhand der Angabe zur Branche ableiten. Hilfreich wäre es sicherlich, aus der angegebenen Branche abgeleitet Aufsichtsbehörden vorzuschlagen. Und warum bspw. das "ABC-Abwehrkommando der Bundeswehr", die "Abschlussprüferaufsichtsstelle" oder der "Adalbert-Stifter-Verein e.V." als Aufsichtsbehörde gelistet werden, erschließt sich mir nicht, da scheint die Liste offensichtlich ohne entsprechende Bereinigung von "irgendwo" importiert worden zu sein.
Update vom 4. Februar 2026: Es gibt in der Liste tatsächlich auch einen Eintrag "keine der genannten Bundesbehörden ist für die Einrichtungsart zuständig", den kann man natürlich auch auswählen *Zwinkersmiley* - Nach einer abgeschlossenen Registrierung kann man die Registrierungsdaten ändern, das ist ja erstmal gut. Allerdings trägt die dann erscheinende Schaltfläche "Registrierung abschließen" nicht zur Klarheit bei. Das ist eher maximal missverständlich, denn es geht ja nur um Änderungen und gerade nicht um eine neue Registrierung.
Ein Unternehmen kann zudem mehrere Einrichtungen registrieren, das kommt sicher relativ häufig vor. Werden aber weitere Einrichtungen hinzugefügt, bietet das Portal keine Möglichkeit, dedizierte Ansprechpartner für die einzelnen Einrichtungen zu benennen. Das behindert meines Erachtens einen sinnvollen Informationsfluss in der jeweiligen Organisation. - Nach Abschluss der Registrierung hat man zumindest in meinem Fall keine Bestätigungs-E-Mail erhalten. Dass man die gesammelten, bei der Registrierung angegebenen Daten nicht nochmals per E-Mail verschickt, scheint aufgrund der hier notwendigen Vertraulichkeit der Daten verständlich. Dass aber nicht zumindest eine Bestätigungs-E-Mail im Sinne von "Sie haben die Registrierung erfolgreich abgeschlossen." bekommt, erschließt sich mir nicht. Zumal auch weitere Ansprechpartner, die man angeben kann, nicht per E-Mail auf ihre Rolle hingewiesen werden (hier wirft das Portal zumindest den Hinweis, dass man bestätigt, die Betroffenen auf die Angabe ihrer Daten hingewiesen zu haben). Mit Blick auf die DSGVO erscheint mir das durchaus fragwürdig.
- Und noch eine Kleinigkeit: Man kann über das Registrierungsportal auch Mitgliedschaft in der Allianz für Cybersicherheit (ACS) beantragen – dabei werden die Daten aber nicht mit einer ggf. bereits bestehenden Mitgliedschaft in der ACS gemappt, was ggf. zu unnötigem Aufwand und auch zu "Missverständnissen" führen kann bzw. wird.
Vielleicht liest ja hier jemand vom BSI mit und nimmt meine obigen Punkte zum Anlass, das Portal entsprechend zu überarbeiten. Das wäre aus meiner Sicht wirklich sehr wünschenswert. Und weil wir gerade bei Wünschen sind: Auch ein Testzugang für "Interessierte" wäre mehr als hilfreich und sollte technisch einfach umsetzbar sein. Und wenn man diesen frühzeitig zur Verfügung gestellt hätte, hätten sich die obigen Probleme wahrscheinlich von vornherein vermeiden lassen.
Hätte, hätte, Fahrradkette *Zwinkersmiley*
(Finales) Schaubild zur NIS-2-Richtlinie und dem BSIG n.F.
Ende gut, alles gut: Als Nikolausgeschenk *Zwinkersmiley* haben wir ja vom Gesetzgeber das in-Kraft-treten des BSIG n.F. bekommen - ein Datum, das man so schnell nicht vergessen wird.
Dies habe ich nochmals zum Anlass genommen, zur Frage, welche Vorgaben der NIS-2-Richtlinie und des BSIG n.F. für welche Kategorien von Einrichtungen gelten, ein – nunmehr hoffentlich finales – übersichtliches Schaubild zu erstellen.
Dieses ist als Illustration bei diesem Blogeintrag vorhanden und darf für nicht-kommerzielle Zwecke gerne verwendet werden. Und ansonsten gilt wie immer: Bitte einfach fragen *Zwinkersmiley*
BTW: Natürlich kann man über die ein oder andere Regelung im BSIG n.F. trefflich diskutieren, aber immerhin haben wir jetzt endlich ein Umsetzungsgesetz zur NIS-2-Richtlinie - und das ist doch schon ein Grund zur Freude, oder? *Zwinkersmiley*
Unser Buch zum Thema
Datenschutz und IT-Compliance
Es ist vollbracht - und auch wenn das Buch schon seit Oktober 2023 auf dem Markt ist, freue ich mich immer noch wie Bulle, dass dieser lange Weg doch noch ein gutes Ende gefunden hat! Denn: Es war wie immer viel mehr Arbeit als gedacht, es hat wie immer viel mehr Zeit gekostet.
Herausgekommen ist ein Buch von Praktikern für Praktiker, das ich zusammen mit den beiden juristischen Kollegen Dennis Werner und Joerg Heidrich geschrieben habe. Ein Buch, was aus unserer Sicht ziemlich einzigartig ist: ein Fachbuch zum Thema Datenschutz und IT-Compliance für IT-Verantwortliche und Administratoren, interdisziplinär und vor allem praxisnah.
Wir hoffen, dass wir die avisierte Zielgruppe nicht enttäuschen, und freuen uns auf jeden Fall auf Feedback sowie auf hoffentlich viele positive Rezensionen *Zwinkersmiley*
„NIS-2-Betroffenheit“ und „Partner- und Verbundunternehmen“
Zur Frage, wann ein Unternehmen die in § 28 BSIG n.F. genannten "Grenzwerte" für mittlere und große Unternehmen überschreitet und wie man die notwendigen Kennzahlen in komplexeren Unternehmensstrukturen berechnen muss, wurde schon viel geschrieben. *Zwinkersmiley*
Ich stelle jedoch immer wieder fest, dass trotzdem noch eine große "Unsicherheit" herrscht und viele auch den Benutzerleitfaden zur Definition von KMU der Europäischen Kommission aus dem Jahre 2020 dazu nicht kennen.
Dieser Leitfaden ist aber wirklich sehr hilfreich, denn er beantwortet nahezu alle relevanten Fragen - auch wenn das Ergebnis an der ein oder anderen Stelle – Stichwort: verbundene Unternehmen in einem Konzern – aus Sicht der NIS-2-Betroffenheit sehr überraschend sein mag.

Ich möchte hier aber auf eine besondere Konstellation hinweisen, die man in der Praxis schon häufig findet, die aber im Kontext der verbundenen Unternehmen oft nicht korrekt betrachtet wird: Die Situation, dass zwei natürliche Personen als Gesellschafter Kontrolle über zwei Unternehmen haben, ohne dass diese beiden Unternehmen aneinander beteiligt sind (siehe Abbildung).
Diese beiden Unternehmen gelten nämlich dann nach Art. 3.3 der Empfehlung (2003/361/EG) auch als verbundene Unternehmen - zumindest, wenn sie in dem gleichen oder einem benachbarten Markt tätig sind, wobei der Begriff "benachbart" hier typischerweise eher weit ausgelegt wird. Konkret heißt es dazu auf Seite 21 des englischen User guide to the SME Definition:
In case a relationship of this kind occurs through the ownership of one or more individuals (acting jointly), the enterprises involved are considered as linked if they operate on the same or adjacent markets.
Ein Umstand, der aus Sicht der NIS-2-Betroffenheit überraschen mag. Dennoch muss dies entsprechend berücksichtigt werden, wenn die Frage im Raum steht, ob und welche Einrichtungen NIS-2-relevant sind, und entschieden wird, ob und welche Einrichtungen im BSI-Portal registriert werden müssen.
Nebenbei bemerkt: Manchmal kann es nützlich sein, die originalen, englischsprachigen Dokumente zumindest parallel anzuschauen, um etwaige Missverständnisse durch "schlechte Wortwahl" bei der Übersetzung zu vermeiden. *Zwinkersmiley*
(Weiterer) IPv6-Präfix zu Dokumentationszwecken
In Schulungen stelle ich manchmal fest, dass vielen Teilnehmern nicht bewusst ist, dass es zu Dokumentationszwecken eigene IP(v4|v6)-Adressbereiche und Domains gibt.
Da die IANA diese für IPv6 vor gut drei Monaten erweitert hat, möchte ich nun nochmals auf die explizit reservierten "Bereiche" hinweisen. Die aktuelle und vollständige Liste dieses IPv6 Special-Purpose Address Space findet man hier, die des IPv4 Special-Purpose Address Space entsprechend hier.
Und warum gibt es diese Adressbereiche überhaupt?
Damit insbesondere für (Netzwerk-)Dokumentation reservierte IP-Adressbereiche zur Verfügung stehen, die gefahrlos in Veröffentlichungen und Projekt-Dokumentationen genutzt werden können. Und dies, ohne dass Kollateralschäden dadurch entstehen, weil bspw. alle Leser eine Zeitschrift diese IP im Browser öffnen *Zwinkersmiley*
BTW: Es stehen nicht nur die genannten IP-Adressbereiche zur Verfügung, auch reservierte Domainnamen sind vorhanden, die entsprechende Liste der Special-Use Domain Names findet sich hier.
Also überprüft Eure Dokumentationen und Projektberichte entsprechend oder denkt zumindest in der Zukunft an die genannten Aspekte. Denn jetzt nach dem Lesen dieses Blogbeitrags habt Ihr definitiv keine Ausrede mehr, Ihr hättet das alles nicht gewusst. *Zwinkersmiley*
Updates zur BSI TR-02102 – oder: Das Ende von RSA und ECC naht ;)
Gestern am 11. Februar 2026 hat das BSI die alljährliche Aktualisierung der auf seiner Webseite veröffentlichten vierteiligen Technischen Richtlinie „BSI TR-02102 – Kryptographische Verfahren: Empfehlungen und Schlüssellängen“ vorgenommen, die jetzt aktuelle Version "2026-01" ist vom 23. Januar 2026.
Insbesondere die Aussagen zum Thema PQC sind wieder einmal interessant, wenngleich in vielen Abschnitten auch mehr oder weniger eine "Kopie" aus dem letzten Jahr:
"Den quantensicheren Verfahren, die in dieser Technischen Richtlinie empfohlen werden, wird im Allgemeinen noch nicht das gleiche Vertrauen entgegengebracht wie den etablierten klassischen Verfahren, da sie beispielsweise im Hinblick auf Seitenkanalresistenz und Implementierungssicherheit nicht gleich gut untersucht sind."
Da ist man also offensichtlich noch nicht schlauer (i.S.v. "sicherer") geworden und bleibt eher "konservativ" aufgestellt, indem man PQC-Verfahren nach wie vor ausschließlich im hybriden Szenario empfiehlt - grundsätzlich ja auch keine schlechte Idee.
Spannend sind auch die folgenden ausgewählten Aspekte:
- Alle klassischen asymmetrischen Verfahren – also RSA oder ECC – werden jetzt definitiv nur noch bis Ende 2031 zum Einsatz "empfohlen" (vgl. dazu Tabelle 2.2 in BSI TR-02102-1).
- Das BSI bleibt zudem bei seiner Empfehlung, dass alle klassischen Schlüsseleinigungsverfahren nur noch bis Ende 2031, bei Anwendungen mit sehr hohem Schutzbedarf sogar nur noch bis Ende 2030 empfohlen werden (vgl. dazu den zweiten Absatz in Abschnitt 2.1 in BSI TR-02102-1).
- Auch asymmetrische Signaturverfahren sind entsprechend zu migrieren, die Deadline zur Umstellung ist aktuell auf Ende 2035 gesetzt (vgl. dazu den dritten Absatz in Abschnitt 2.1 in BSI TR-02102-1).
Und das bedeutet insgesamt: Eine Migration zu PQC-Verfahren und ggf. deren Einsatz in hybriden Szenarien ist jetzt dringender denn je voranzutreiben. Dazu gehört aber auch, sich erst einmal einen Überblick zu verschaffen, welche Krypto-Verfahren in welchen Anwendungen und Prozessen wie eingesetzt werden und ob die ggf. notwendige Krypto-Agilität überhaupt gegeben ist.
Denn eines ist sicher: Das Jahresende 2030 ist fast so schnell da, wie Weihnachten...Ihr wisst schon *Zwinkersmiley*
Sicheres, vertrauenswürdiges und resilientes DNS durch DNS4EU?
Auch wenn es einige von Euch bereits mitbekommen haben, ist das Projekt m.E.n. immer noch zu unbekannt und daher möchte ich hier nochmals etwas "Werbung" machen *Zwinkersmiley*
Unter DNS4EU steht seit etwa einem halben Jahr ein DNS-Dienst bereit, der einen sicheren, datenschutzkonformen, resilienten und vertrauenswürdigen DNS-Dienst innerhalb der EU zur Verfügung stellen möchte. Wörtlich heißt es dazu auf der Projektwebseite:
"DNS4EU provides a protective, privacy-compliant, and resilient DNS service to strengthen digital sovereignty. As an individual citizen, you can secure your connection instantly."
Das klingt erst einmal prima. Aber ist es das auch? Dazu lohnt ein Blick auf das konkrete Angebot von DNS4EU. Als Endanwender hat man dort die Wahl zwischen verschiedenen Resolvern und den Optionen "Unfiltered Resolution" und "Protective Resolution", wobei bei letzterem zwischen vier verschiedenen Filterstufen ("Protective", "Protective + Child Protection",
"Protective + Ad Blocking" und "Protective + Child Protection + Ad Blocking") gewählt werden kann.
Bei genauerer Betrachtung des Angebots -und insbesondere der zur Nutzung notwendigen Settings im eigenen IT-System- fallen mehrere Kritikpunkte auf:
- Die IP-Adressen der einzelnen Resolver (bspw. 86.54.11.1) sind "ungeschickt" gewählt, denn im Vergleich zu Google's Resolver mit der IP 8.8.8.8 sind sie einfach nur schlecht zu merken, was die Akzeptanz m.E.n erheblich einschränken wird.
- Das Routing erfolgt nach aktuellem Stand über ein einzelnes AS; eine resiliente Anbindung stelle ich mir anders vor. Aber immerhin ist der Serverstandort tatsächlich in der EU.
- Zudem: Zumindest das vorletzte AS steht mittlerweile zwar nicht mehr ausschließlich in GB, sondern wurde durch weitere Wege ergänzt, die aber wieder nur tlw. über europäische Anbieter abgewickelt werden – m.E.n ebenfalls etwas unpassend für einen EU-basierten und ausdrücklich als "resilient" angebotenen Dienst .
- Und nicht zuletzt: Die Filterlisten sind nicht voll transparent, wobei das aus rechtlichen Gründen auch tlw. notwendigerweise so sein muss (Stichwort: "Child Protection"). Erfreulicherweise gibt es aber Hinweise dazu, auf welchen Quellen die Filterlisten basieren.
Das Gute: Immerhin gibt es die grundsätzliche Idee, einen Dienst auf EU-Ebene zu realisieren, der auch eine gewisse Unabhängigkeit von US-zentrierten Diensten bieten kann. Das ist gut und im Zuge der aktuellen politischen Entwicklungen wichtiger denn je. Die spezifische Umsetzung hat aber durchaus noch Optimierungspotential.
Vlt. probiert Ihr es einfach mal aus und sammelt selbst Eure Erfahrungen. Zumindest in meinen Tests hat der Anbieter bei Problemen bzgl. der Filterlisten schnell und kompetent reagiert. Also: Los geht's *Zwinkersmiley*