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Consenter Chrome-Erweiterung

Einwilligungsagent Consenter (Chrome-Erweiterung)

Insbesondere weil diese Form der Cookie-Einwilligung von Vielen schon tot gesagt wurde, ist es kaum zu glauben, aber wahr: Seit etwa drei Monaten existiert mit dem Consenter ein erster Einwilligungsagent, der die Vorgaben nach der Einwilligungsverwaltungsverordnung (kurz: EinwV) erfüllt und von der BfDI "zugelassen" wurde. Wörtlich heißt es auf der Consenter-Website:

"Unser Einwilligungsagent ist Consenter der erste offiziell anerkannte  Consent-Management-Dienst Europas, zugelassen durch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)."

Sinn und Zweck eines solchen Einwilligungsagenten ist es, die nervigen Cookie-Banner automatisch "zu klicken", mit anderen Worten: die eingestellten Präferenzen, bspw. also "nur notwendige Cookies akzeptieren", werden entsprechend umgesetzt.

Das war jedenfalls Grund genug für mich, den Consenter, genauer die entsprechende Chrome-Erweiterung, einmal auszuprobieren. Und meine ersten Erfahrungen sind durchaus gemischter Natur:

  • Teilweise funktioniert das Ganze wirklich reibungslos und die im Consenter hinterlegten Präferenzen werden wie gewünscht umgesetzt. Das ist eine echte Erleichterung, denn die Cookie-Banner sind einfach weg, ohne auf die gewünschten Einstellung zu verzichten...und das ist mEn auch gut so.
  • Leider hakt das Tool aber noch an der ein oder anderen stellen. Mitunter kommt es dabei zu einer ungewünschten Seitenblockade, soll heißen: Consenter interpretiert den Cookie-Banner nicht ganz korrekt und das führt dann dazu, dass dieser zwar (wie gewünscht) nicht (mehr) angezeigt wird, aber im Hintergrund eben auch keine (vorgegebene) Aktion ausgelöst wird. Und somit steckt man dann also auf einer nicht bedienbaren Webseite fest.
  • Noch kurioser: Einen WordPress-Beitrag, der das Wort "Cookies" als "Schlagwort" enthält, filterte Consenter einfach heraus. Und das hat mich in WordPress tatsächlich eine Ganze Weile gekostete, bis ich endlich die richtige Idee hatte, warum mein Blogbeitrags-Entwurf nicht mehr zur Bearbeitung angezeigt wurde.

Summa summarum: Das ist tatsächlich ein erster Schritt in die richtige Richtung. Aber so ganz ausgegoren ist Consenter eben doch noch  nicht. Trotzdem ist das aus einer Sicht überhaupt kein Grund, das Tool nicht auszuprobieren und seine Erfahrungen mit den Entwicklern zu teilen. Denn davon profitieren langfristig tatsächlich alle Anwender *Zwinkersmiley*

One-Stop-Shop Cybersicherheit

Erste Erfahrungen mit dem NIS-2-Registrierungsportal des BSI

Heute möchte ich mal über das BSI-Portal zur Registrierung von NIS-2-relevanten Einrichtungen berichten und nein, es geht nicht darum, dass das BSI hier eine AWS-gehostete Infrastruktur nutzt, das wurde ja bspw. hier und hier schon ausführlich diskutiert. Und auch die Frage, ob eine Bezeichnung "One-Stop-Shop für Cybersicherheit" angemessen ist, soll hier nicht weiter erörtert werden *Zwinkersmiley*

Vielmehr möchte ich auf – sagen wir – Optimierungspotential im Portal bzw. beim Prozess der Registrierung hinweisen, denn ich hatte aus Gründen das große Glück, den Prozess durchspielen zu dürfen *Zwinkersmiley*

Zuerst einmal noch ein dickes Lob für das BSI, dass es den Prozess im Rahmen von nis2know grundsätzlich gut beschreibt und auch mit Screenshots illustriert – auch wenn ich mir an der ein oder anderen Stelle noch ein paar zusätzliche Hinweise wünschen würde.

Jetzt aber zu meinen eigentlichen Kritikpunkten bzw. Verbesserungsvorschlägen:

  1.  Es gibt während der Registrierung keine Möglichkeit, die Daten zwischen zu speichern. In Verbindung mit einem Timeout, der aufgrund von Untätigkeit irgendwann zuschlägt, ist das mehr als suboptimal. Zu oft kommt es doch vor, dass man zwischenzeitlich abgelenkt wird oder gar eine andere wichtige, "nicht aufschiebbare" Aufgabe erledigen muss.
    Dazu kommt: Der (noch verfügbare Zeitraum bis zum) Timeout wird auf der Webseite nicht transparent dargestellt, man weiß also gerade nicht, ob man nun noch zehn Minuten oder nur noch eine Minute hat, um seine Eingaben abzuschließen. Und das wird insbesondere dann ärgerlich, wenn man aus welchen Gründen auch immer umfangreichere Texte – bspw. im Rahmen der Meldung eines erheblichen Sicherheitsvorfalls – auf dem Portal erzeugt, die dann im Zweifel verloren sind.
  2. Einige der Drop-Down-Menus funktionieren zudem nicht (richtig), zumindest nicht mit allen aktuellen Browsern; dadurch wird bspw. die Auswahl der "Aufsichtsbehörde" unnötig erschwert.
    Apropos: Warum ist die Angabe einer Aufsichtsbehörde überhaupt ein Pflichtfeld? Wenn man der Auffassung ist, dass das BSI hier immer zu nennen ist, kann man das auch einfach per Default einstellen oder anhand der Angabe zur Branche ableiten. Hilfreich wäre es sicherlich, aus der angegebenen Branche abgeleitet Aufsichtsbehörden vorzuschlagen. Und warum bspw. das "ABC-Abwehrkommando der Bundeswehr", die "Abschlussprüferaufsichtsstelle" oder der "Adalbert-Stifter-Verein e.V." als Aufsichtsbehörde gelistet werden, erschließt sich mir nicht, da scheint die Liste offensichtlich ohne entsprechende Bereinigung von "irgendwo" importiert worden zu sein.
    Update vom 4. Februar 2026: Es gibt in der Liste tatsächlich auch einen Eintrag "keine der genannten Bundesbehörden ist für die Einrichtungsart zuständig", den kann man natürlich auch auswählen *Zwinkersmiley*
  3. Nach einer abgeschlossenen Registrierung kann man die Registrierungsdaten ändern, das ist ja erstmal gut. Allerdings trägt die dann erscheinende Schaltfläche "Registrierung abschließen" nicht zur Klarheit bei. Das ist eher maximal missverständlich, denn es geht ja nur um Änderungen und gerade nicht um eine neue Registrierung.
    Ein Unternehmen kann zudem mehrere Einrichtungen registrieren, das kommt sicher relativ häufig vor. Werden aber weitere Einrichtungen hinzugefügt, bietet das Portal keine Möglichkeit, dedizierte Ansprechpartner für die einzelnen Einrichtungen zu benennen. Das behindert meines Erachtens einen sinnvollen Informationsfluss in der jeweiligen Organisation.
  4. Nach Abschluss der Registrierung hat man zumindest in meinem Fall keine Bestätigungs-E-Mail erhalten. Dass man die gesammelten, bei der Registrierung angegebenen Daten nicht nochmals per E-Mail verschickt, scheint aufgrund der hier notwendigen Vertraulichkeit der Daten verständlich. Dass aber nicht zumindest eine Bestätigungs-E-Mail im Sinne von "Sie haben die Registrierung erfolgreich abgeschlossen." bekommt, erschließt sich mir nicht. Zumal auch weitere Ansprechpartner, die man angeben kann, nicht per E-Mail auf ihre Rolle hingewiesen werden (hier wirft das Portal zumindest den Hinweis, dass man bestätigt, die Betroffenen auf die Angabe ihrer Daten hingewiesen zu haben). Mit Blick auf die DSGVO erscheint mir das durchaus fragwürdig.
  5. Und noch eine Kleinigkeit: Man kann über das Registrierungsportal auch Mitgliedschaft in der Allianz für Cybersicherheit (ACS) beantragen – dabei werden die Daten aber nicht mit einer ggf. bereits bestehenden Mitgliedschaft in der ACS gemappt, was ggf. zu unnötigem Aufwand und auch zu "Missverständnissen" führen kann bzw. wird.

 

Vielleicht liest ja hier jemand vom BSI mit und nimmt meine obigen Punkte zum Anlass, das Portal entsprechend zu überarbeiten. Das wäre aus meiner Sicht wirklich sehr wünschenswert. Und weil wir gerade bei Wünschen sind: Auch ein Testzugang für "Interessierte" wäre mehr als hilfreich und sollte technisch einfach umsetzbar sein. Und wenn man diesen frühzeitig zur Verfügung gestellt hätte, hätten sich die obigen Probleme wahrscheinlich von vornherein vermeiden lassen.

Hätte, hätte, Fahrradkette *Zwinkersmiley*

NIS-2-Anforderungen nach NIS-2-RL und BSIG-n.F. (Stand 6. Dezember 2025)

(Finales) Schaubild zur NIS-2-Richtlinie und dem BSIG n.F.

Ende gut, alles gut: Als Nikolausgeschenk *Zwinkersmiley* haben wir ja vom Gesetzgeber das in-Kraft-treten des BSIG n.F. bekommen - ein Datum, das man so schnell nicht vergessen wird.

Dies habe ich nochmals zum Anlass genommen, zur Frage, welche Vorgaben der NIS-2-Richtlinie und des BSIG n.F. für welche Kategorien von Einrichtungen gelten, ein – nunmehr hoffentlich finales – übersichtliches Schaubild zu erstellen.

Dieses ist als Illustration bei diesem Blogeintrag vorhanden und darf für nicht-kommerzielle Zwecke gerne verwendet werden. Und ansonsten gilt wie immer: Bitte einfach fragen *Zwinkersmiley*

BTW: Natürlich kann man über die ein oder andere Regelung im BSIG n.F. trefflich diskutieren, aber immerhin haben wir jetzt endlich ein Umsetzungsgesetz zur NIS-2-Richtlinie - und das ist doch schon ein Grund zur Freude, oder? *Zwinkersmiley*

NIS2UmsuCG-E-Anforderungen (Stand 23. Juni 2025)

(Neues) Schaubild zum
NIS2UmsuCG-E

Auf der IT-Defense 2024 habe ich -wie bereits hier angekündigt- einen Roundtable zum Thema "Neue Anforderungen durch NIS-2 und Co. – aber was bedeutet das eigentlich für unser/mein Unternehmen?" gehalten.

Da es dabei recht viele Nachfragen gab, welche Vorgaben der NIS-2-Richtlinie und des (deutschen) Umsetzungsgesetzes für welche Kategorien von Einrichtungen gelten, habe ich für eine erste Übersicht zu dieser Frage ein einfach gehaltenes Schaubild erstellt.

Dieses ist als Illustration bei diesem Blogeintrag vorhanden und darf für nicht-kommerzielle Zwecke gerne verwendet werden. Und bei etwaigen Rückfragen gilt wie immer: Bitte einfach fragen *Zwinkersmiley*

Update vom 8. Mai 2024: Ich habe das Schaubild an den offiziellen Referentenentwurf zum NIS2UmsuCG vom 7. Mai 2024 angepasst.

Update vom 27. Juni 2024: Ich habe das Schaubild an den offiziellen Referentenentwurf zum NIS2UmsuCG vom 24. Juni 2024 angepasst.

Update vom 24. Juli 2024: Ich habe das Schaubild an den offiziellen Gesetzentwurf zum NIS2UmsuCG vom 22. Juli 2024 angepasst.

Update vom 24. Juni 2025: Ich habe das Schaubild an den offiziellen Referentenentwurf zum NIS2UmsuCG vom 23. Juni 2025 angepasst.