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DDG und TDDDG

Adieu „TMG“ und „TTDSG“, welcome „DDG“ und „TDDDG“

Nachdem am 13. Mai 2024 die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vollzogen wurde ist es nunmehr offiziell: Am 14. Mai 2024 ist das "Telemediengesetz (TMG)" außer Kraft getreten und durch das "Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)" abgelöst worden. Im Rahmen zahlreicher (meist sprachlicher Anpassungen) wurde zudem auch das "Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)" in "Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG)" umbenannt.

Was ändert sich dadurch? Im TDDDG auf den ersten Blick recht wenig, denn die Anpassungen des TTDSG bestehen im Wesentlichen im Austausch des Begriffs "Telemedien" durch den Begriff "Digitale Dienste". Allerdings wäre zu prüfen, ob durch diesen Begriffswechsel ggf. eine im Einzelfall relevante Ausweitung des Anwendungsbereichs resultiert.

Besteht also dringender Handlungsbedarf? Das kommt darauf an *Zwinkersmiley* Kurzfristig sollten zumindest alle Verweise auf das TMG und das TTDSG entsprechend angepasst werden. Im Rahmen der Änderung des TTDSG ist dies vor allem in den Cookie-Passagen der Datenschutzerklärungen auf Ihrer Webseite relevant. Zudem sollten Sie prüfen (lassen), ob durch die Einführung des DDG nunmehr ggf. (digitale) Dienste erfasst werden, die bisher nicht im Regelungsbereich des TMG lagen und daher ggf. auch aus diesem Grunde Anpassungen notwendig werden.

In Zweifelsfragen gilt leider wie so oft: Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt abschließend um Rat *Zwinkersmiley*