(Finales) Schaubild zur NIS-2-Richtlinie und dem BSIG n.F.
Ende gut, alles gut: Als Nikolausgeschenk *Zwinkersmiley* haben wir ja vom Gesetzgeber das in-Kraft-treten des BSIG n.F. bekommen - ein Datum, das man so schnell nicht vergessen wird.
Dies habe ich nochmals zum Anlass genommen, zur Frage, welche Vorgaben der NIS-2-Richtlinie und des BSIG n.F. für welche Kategorien von Einrichtungen gelten, ein – nunmehr hoffentlich finales – übersichtliches Schaubild zu erstellen.
Dieses ist als Illustration bei diesem Blogeintrag vorhanden und darf für nicht-kommerzielle Zwecke gerne verwendet werden. Und ansonsten gilt wie immer: Bitte einfach fragen *Zwinkersmiley*
BTW: Natürlich kann man über die ein oder andere Regelung im BSIG n.F. trefflich diskutieren, aber immerhin haben wir jetzt endlich ein Umsetzungsgesetz zur NIS-2-Richtlinie - und das ist doch schon ein Grund zur Freude, oder? *Zwinkersmiley*